| 02.03.2009 |
| Gläubigerinformationen Schultze und Braun vom 02.03.2009 |
| http://www.schubra.de/de/insolvenzverwaltung/phoenix/DE_info_20090302.pdf |
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| 25.02.2009 |
| Informationen der EdW vom 25.02.2009 |
| http://www.e-d-w.de/Phoenix/Phoenix_Sachstand.html |
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| 06.08.2008 |
| Informationen der EdW vom 31.07.2008 |
| http://www.e-d-w.de/Phoenix/Phoenix_Sachstand.html |
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| 14.04.2008 |
| Informationen der EdW vom 10.04.2008 |
| http://www.e-d-w.de/Phoenix/Phoenix_Sachstand.html |
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| 14.02.2008 |
| Gläubigerinformationen Schultze und Braun vom 06.02.2008 |
| http://www.schubra.de/de/phoenix/DE_info_20080206.pdf |
| |
| 20.11.2007 |
| Informationen der EdW vom 16.11.2007 |
| http://www.e-d-w.de/Phoenix/Phoenix_Sachstand.html |
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| 07.11.2007 |
| Gläubigerinformationen Schultze und Braun vom 02.11.2007 |
| http://www.schubra.de/de/phoenix/DE_info_021107.pdf |
| |
| 01.11.2007 |
| Gläubigerinformationen Schultze und Braun vom 31.10.2007 |
| http://www.schubra.de/de/presse/presse/phoenix_pm20071031.php |
| |
| 13.06.2007 |
| Gläubigerinformationen Schultze und Braun vom 30.05.2007 |
| http://www.schubra.de/de/phoenix/infodt300507.pdf |
| |
| 19.04.2007 |
| Gläubigerinformationen Schultze und Braun vom 19.04.2007 |
| http://www.schubra.de/de/presse/presse/phoenix_pm20070419.php |
| |
| 10.04.2007 |
| Gläubigerinformationen Schultze und Braun vom 10.04.2007 |
| http://www.schubra.de/de/phoenix/DE_info_20070410.pdf |
| |
| 09.01.2007 |
| Gläubigerinformationen Schultze und Braun vom 04.01.2007 |
| http://www.schubra.de/de/phoenix/de_info_040107.pdf |
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| 24.11.2006 |
| Gläubigerinformationen Schultze und Braun vom 23.11.2006 |
| http://www.schubra.de/de/phoenix/de_info_231106.pdf |
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| 21.7.2006 |
| Gläubigerinformationen Schultze und Braun vom 17.07.2006 |
| http://www.schubra.de/de/phoenix/DT_info_170706.pdf |
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| 19.5.2006 |
Pressemitteilung Schultze und Braun zur Sitzung des Gläubigerausschusses
http://www.schubra.de/de/presse/presse/phoenix_pm20060518.php |
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| 30.3.2006 |
Pressemitteilung Schultze und Braun zur Sitzung des Gläubigerausschusses
http://www.schubra.de/de/presse/presse/phoenix_pm20060328.php |
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| 13.2.2006 |
Pressemitteilung Schultze und Braun zum Gläubigerverfahren
http://www.schubra.de/de/presse/presse/phoenix_pm20060209.php |
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| 1.12.2005 |
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Pressemitteilung Schultze und Braun zum Gläubigerverfahren
http://www.schubra.de/de/phoenix/DE_info_20051129.pdf
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| 8.11.2005 |
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Folgenden Stand des Entschädigungsverfahrens / aktuelle Informationen
veröffentlichte die EdW:
"Nahezu alle eingegangenen Schadensmeldungen konnten nunmehr
mit einer Eingangsbestätigung versehen werden. Sollten in Einzelfällen
dennoch bisher keine Eingangsbestätigungen vorliegen, können
sich die Anleger zwecks Klärung per E-mail mit der EdW in Verbindung
setzen. Die EdW ist weiterhin damit beschäftigt, die Vollständigkeit
der Unterlagen zu prüfen bzw. Dokumente nachzufordern.
Nach § 5 Abs. 3 EAG besteht eine einjährige Frist zur
Anmeldung von Entschädigungsansprüchen. Dennoch bittet
die EdW aus verwaltungsökonomischer Sicht diejenigen Anleger,
die ein Schadensformular erhalten, aber bisher noch keine Anmeldung
vorgenommen haben, baldmöglichst ihre Unterlagen einzureichen.
Sollten Anleger hingegen ihre Ansprüche nicht weiter verfolgen
wollen, so ist die EdW gleichfalls für eine kurze schriftliche
Nachricht dankbar.
Aufgrund der nach wie vor kompliziert aufzuklärenden Sachlage
lässt sich ein Entschädigungsbeginn bisher noch nicht
absehen."
Quelle: www.e-d-w.de
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| 6.10.2005 |
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Am 5.10.2005 fand in Frankfurt die 1. Gläubigerversammlung
im Insolvenzverfahren der Phoenix Kapitaldienst GmbH statt. Leider
gibt es von dort zunächst keine Signale für eine baldige
Entschädigung. Über die folgenden Links können Sie
sich ausführlich informieren:
Pressemitteilung Schultze und Braun
http://www.schubra.de/de/presse/presse/phoenix_pm20051005.php
Finanzen.de
http://www.finanzen.de/index.php?option=com_content&task=view&id=23784&Itemid=265
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| 19.07.2005 |
Aus dem Büro des Insolvenzverwalters wurde an alle Kunden eine
Mitteilung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens und zur Anmeldung
der Schäden versandt.
Dabei wurde bei dem letzten Kontostand die Währung in Euro und
Ziffern des Kontostandes in USD vermischt.
Ersten Informationen zufolge soll kurzfristig eine schriftliche Korrektur
an alle Kunden ergehen.
Wir empfehlen diese abzuwarten, bevor Sie Ihre Schadensmeldung (in
voller Höhe, unabhängig von der Meldung bei der EdW) ausfüllen
und abschicken. |
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| 11.07.2005 |
Öffentliche Bekanntmachung: |
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810 IN 300/05 P.
Über das Vermögen der Phoenix Kapitaldienst GmbH Gesellschaft
für die Durchführung und Vermittlung von Vermögensanlagen,
Vilbeler Str. 29, 60313 Frankfurt am Main (HRB 16418), vertr. d.:
1. Elvira Ruhrauf, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin),
2. Detlef Jürgen Amonath, Hunsrückstr. 2, 65719 Hofheim
am Taunus, (Geschäftsführer), 3. Norbert Przibilla, Ludwigstraße
139, 63456 Hanau, (Geschäftsführer) wird am 01.07.2005
um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Frank Schmitt, Olof-Palme-Strasse
13, 60439 Frankfurt/Main, Tel.: 069/50986-0, Fax: 069/50986110
Insolvenzforderungen sind bis zum 15.09.2005 bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin
sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen
gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu
erfüllen (§ 28 InsO).
Berichtstermin am Mittwoch, 05.10.2005, 10:30 Uhr, Saal Harmonie
des Congress Centrums der Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage
1, 60327 Frankfurt/M. zur Entscheidung über die Beibehaltung
oder Neuwahl des Insolvenzverwalters sowie ggf. die in den §§
66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten;
Prüfungstermin am Donnerstag, 24.11.2005, 10:00 Uhr, Saal 1,
Gebäude F, Klingerstrasse 20, 60313 Frankfurt am Main, in dem
die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 01.07.2005
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Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de
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| 22.06.2005 |
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WICHTIG:
Termin 1.07.2005
Sehr geehrte Kunden,
ein Erbe des verstorbenen Phoenix-Firmengründers Dieter Breitkreuz
hat beim Amtsgericht Frankfurt am Main das Aufgebot zum Zwecke der
Ausschließung von Nachlassgläubigern beantragt (Text
aus Bundesanzeiger: hier
klicken!).
Es besteht die Möglichkeit, Ihre Ansprüche noch bis zum
1.07.2005 anzumelden.
Dazu haben wir in der Anlage eine Briefvorlage erstellen lassen,
die Sie mit Ihren individuellen Angaben vervollständigen und
zur Anmeldung nutzen können.
Briefvorlage.pdf
Briefvorlage.doc
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| 06.06.2005 |
Artikel in der "Freien Presse" vom 4./5. Juni 2005:
"Frankfurt/Main. Wegen dringenden Tatverdachts des Betruges in
einem besonders schweren Fall sind die Geschäftsführerin
und der Prokurist der Frankfurter Finanzfirma Phoenix Kapitaldienst
verhaftet worden. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft wirft den beiden
vor, von Juli 2004 bis Januar 2005 6940 Kunden um über 100 Millionen
Euro Anlagevermögen betrogen zu haben. Die 62-jährige Geschäftsführerin
und der 45 Jahre alte Prokurist seien am Donnerstag verhaftet worden."
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| WICHTIG: Die Unterlagen für die Schadensmeldung
- Entschädigungsfall: Phoenix Kapitaldienst GmbH sind DIREKT
an die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
(EdW) zu senden. |
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| HINWEIS: Sollten betroffene Anleger nicht mehr
im Besitz sämtlicher Kontoauszüge zum Handelskonto sein
genügt eine eidesstattliche Erklärung zu diesem Sachverhalt. |
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| 02.06.2005 |
"...
Phoenix: Entwarnung für Finanzdienstleister
Finanzdienstleister können aufatmen: Sie geraten durch die
Pleite der Phoenix Kapitaldienst GmbH und ihre Haftung über
die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
(EdW) nicht in finanzielle Bedrängnis. Sollten unsere
Mitglieder Sonderzahlungen leisten müssen, weil unsere Mittel
nicht zur Entschädigung der Phoenix-Anleger ausreichen, wird
kein Finanzdienstleister deshalb in finanzielle Schwierigkeiten
geraten, sagt Ingo Möser von der EdW. Notfalls
kann das EdW-Mitglied von dieser Zahlung befreit werden, so
Möser gegenüber DER FONDS.com.
Der Hintergrund: Die geschädigten Anleger des Phoenix Managed
Account können ihre Ansprüche bei der EdW geltend machen.
Bei dem Sammelkonto, dessen Gelder in spekulative Futures und Optionen
flossen, sollen seit Jahren Kontounterlagen gefälscht worden
sein.
Bislang steht die endgültige Schadenshöhe im Fall
Phoenix noch nicht fest. Vor Ende des dritten Quartals 2005 ist
wegen der aufwändigen Aufklärung des Sachverhalts voraussichtlich
keine gesicherte Datenbasis zu erwarten, sagt Möser.
Die Feststellung der möglichen Schadenshöhe und damit
des möglichen Finanzbedarfs werde durch eine Vielzahl von Faktoren
beeinflusst: So stehe unter anderem noch nicht fest, wie viele der
rund 30.000 Geschädigten Ansprüche geltend machen. Bislang
lägen erst 15.000 Anträge auf Entschädigung vor.
Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass die Schadenshöhe
unsere Mittel übersteigt, werden wir Kreditaufnahmen sowie
für die rund 760 EdW-Mitglieder Sonderzahlungen in Erwägung
ziehen müssen, sofern dies nicht ihren finanziellen Rahmen
sprengt, so Möser. Dies ist durchaus wahrscheinlich,
da die EdW eigenen Angaben zufolge lediglich über Mittel im
einstelligen Millionenbereich verfügt. Allerdings stehen die
Jahresbeiträge der Mitglieder für 2005 noch aus.
INFO: Mitte März dieses Jahres hatte die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Konten der Phoenix Kapitaldienst
GmbH gesperrt und den Vertrieb des Phoenix Managed Account untersagt.
Kurz darauf hatte die Bafin den Entschädigungsfall für
die rund 30.000 betrogenen Anleger des Managed Account festgestellt.
Damit können die Geschädigten ihre Ansprüche gegenüber
der EdW geltend machen, allerdings nur bis zu einer Summe von 90
Prozent der Forderungen, die Höchstgrenze liegt bei 20.000
Euro.
..."
Quelle: www.derfonds.com 31.05.2005
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| 19.05.2005 |
| Heute erreichte uns ein Schreiben der EdW zum Entschädigungsfall
Phoenix, welches wir an dieser Stelle auszugsweise veröffentlichen:
" ...
die Turbulenzen um Phoenix und die teilweise widersprüchliche
Berichterstattung in den Medien um eine mögliche Finanzierung
des Schadens durch die EdW veranlasst uns, Sie als zugeordnetes
Wertpapierhandelsunternehmen über die aktuelle Sachlage in
dieser Angelegenheit zu informieren.
Die BaFin hat entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung gem.
§ 5 Abs. 1 EAG den Entschädigungsfall bei Phoenix festgestellt,
nachdem sie davon Kenntnis erlangt hat, dass das Institut nicht
in der Lage ist, Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften
zu erfüllen. Die EdW ist damit verpflichtet, gem. § 5
Abs. 2 EAG sämtliche Anleger des Instituts anzuschreiben. Sie
wird nunmehr prüfen, ob und in welcher Höhe Ansprüche
nach dem EAG bestehen.
Unter Berücksichtigung der bisher vorhandenen Informationen
gehen wir grundsätzlich von Verbindlichkeiten des Unternehmens
aus Wertpapiergeschäften gegenüber Anlegern im Sinne des
EAG aus.
Die Mittel für die Durchführung der Entschädigung
werden gem. § 8 Abs. 1 EAG durch die der EdW zugeordneten Institute
erbracht. Die EdW hat gem. § 8 Abs. 2 EAG Sonderbeiträge
zu erheben und Kredite aufzunehmen, wenn dies zur Durchführung
des Entschädigungsverfahrens erforderlich ist.
Ob und wie viele Mittel zur Durchführung dieses Entschädigungsverfahrens
benötigt werden, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings
noch nicht absehbar.
Entscheidend für das Bestehen und die Höhe möglicher
Entschädigungsansprüche sind Umfang und Höhe der
Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften der Phoenix gegenüber
den Anlegern zum Zeitpunkt der Feststellung des Entschädigungsfalles
unter Berücksichtigung der Regelungen des EAG.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind diese tatsächlichen Verbindlichkeiten
aus Wertpapiergeschäften noch nicht zu beziffern. Deren Bestimmung
wird von der Aufarbeitung des bei Phoenix vorhandenen Datenmaterials
durch den vorläufigen Insolvenzverwalter sowie die EdW ermöglicht
werden.
Vor Ende des 3. Quartals 2005 ist wegen der zeitaufwendigen Sachverhaltsaufklärung
voraussichtlich keine gesicherte Datenbasis zu erwarten. Wir gehen
im Moment davon aus, dass frühestens dann mit den konkreten
Anspruchsprüfungen begonnen werden kann.
Die Feststellung der möglichen Schadenshöhe - und damit
des möglichen Finanzbedarfes - wird weiterhin durch eine Vielzahl
von Faktoren beeinflusst, die den Umfang der gegebenenfalls von
der EdW zu leistenden Entschädigungen reduzieren dürfte:
|
|
Ermittlung des tatsächlichen - also um die
fingierten Geschäfte bereinigten - Handelsergebnisses;
vorgetäuschte Gewinne oder "Kontostände",
soweit diese auf Scheinbuchungen und Scheingeschäften beruhen,
begründen nach unserer Rechtsauffassung keine Verbindlichkeit
und werden daher nicht entschädigt; |
|
|
Anzahl der Anleger, die letztlich ihre Ansprüche
bei der EdW anmelden werden; unsere Praxiserfahrungen in den
bisher vorliegenden Entschädigungsfällen zeigen, dass
durchaus nicht alle von uns benachrichtigten Anleger am Entschädigungsverfahren
teilnehmen möchten und auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche
bei der EdW verzichten; |
|
|
Einzahlungsvolumen von Kundengeldern in außereuropäischen
Währungen (nicht entschädigungsfähig); |
|
|
Ausschluss von Entschädigungsansprüchen
nach § 3 Abs. 2 EAG
und |
|
|
Sicherung bei Phoenix vorhandener Masse durch den
vorläufigen Insolvenzverwalter. |
Die bisherigen Ausführungen verdeutlichen, dass für uns
aktuell keine belastbare Ermittlung des Kapitalbedarfes eventueller
Entschädigungszahlungen durchführbar ist.
..."
|
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| 21.04.2005 |
Die ersten Anleger haben von der EdW ein Antwortschreiben
zu ihrer Schadensmeldung und der weiteren Vorgehensweise erhalten:
"... Die EdW prüft, ob und wie viel Phoenix dem jeweiligen
Anleger aus dem Vertrag über das Managed Account schuldet. Aus
den Geschäftsunterlagen der Phoenix muss zunächst eine gesicherte
Datenbasis geschaffen werden. Dazu sind wir zum einen auf die Unterlagen
der Phoenix als auch auf Ihre Unterlagen angewiesen. Es geht im Einzelnen
darum, ob Ihr Kapital in Wertpapiergeschäfte investiert wurde
und wenn ja, ob daraus Gewinne oder Verluste entstanden sind bzw.
ob Ihr Kapital nicht in Wertpapiergeschäften angelegt wurde.
..." |
| |
| |
| 08.04.2005 |
Von verschiedenen Anwälten wird darauf aufmerksam
gemacht, dass in der Schadensmeldung der EDW ein Formblatt enthalten
ist, welches nicht unterschrieben werden sollte.
Darin lautet es wörtlich: "Hiermit teile ich Ihnen mit,
dass ich im o. g. Entschädigungsverfahren keine Ansprüche
gegen die EdW anmelden werde. Ich verzichte hiermit ausdrücklich
und unwiderruflich auf sämtliche Ansprüche nach dem Einlagensicherungs-
und Anlegerentschädigungsgesetz vom 18. Juli 1998 (BGBI. I S.
1842) in der Fassung vom 21. Juni 2002 (BGBI. I S. 2010), die mir
zustehen könnten." |
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| |
| 04.04.2005 |
"Entschädigung auch bei Veruntreuung. Die Entschädigungseinrichtung
der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) müsse auch bei Veruntreuung
zahlen. Zu diesem Schluß kommt der Informationsbrief 'kapital-markt
intern' mit Blick auf den Betrugsskandal um die Frankfurter Finanzfirma
Phoenix Kapitaldienst. Der Branchenbriefverlag rät Phoenix-Anlegern,
sich nicht verunsichern zu lassen. Auch wenn Gelder veruntreut worden
seien, sei die EdW 'grundsätzlich zur Entschädigung verpflichtet'.
Auslöser der Unklarheiten seien öffentliche Äußerungen
eines EdW-Anwalts gewesen, wonach 'im Fall von Untreue ein Entschädigungsanspruch
möglicherweise nicht gegeben' sein könnte (...)."
aus: 'Frankfurter Rundschau', vom 30.03.2005 |
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| |
| 01.04.2005 |
|
Der EdW weist darauf hin, dass der Versand des Briefes mit dem
Formular: "Schadensmeldung" - Entschädigungsfall:
Phoenix Kapitaldienst GmbH bereits begonnen hat.
Erste Kunden haben die Postsendung bereits erhalten. Die Briefaktion
soll innerhalb von 2 Wochen abgeschlossen werden.
Das Formular, mit welchem geschädigte Kunden ihre Ansprüche
geltend machen müssen, kann auch im Internet unter www.e-d-w.de
heruntergeladen werden.
|
| Häufige Fragen und Antworten zur Schadensmeldung
im Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH ... weiter |
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| 17.03.2005 |
| Aktuelle Informationen von hedgefonds24 ... weiter |
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| 16.03.2005 |
Aktuelle Information der EdW... weiter
(Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen)
Aktuelle Information der BaFin ... weiter |
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| 15.03.2005 |
| Die BaFin hat am 15.03.2005 den Entschädigungsfall
bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH festgestellt |
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| 14.03.2005 |
| Pressemitteilung der BaFin: Vorläufiges Insolvenzverfahren
über Phoenix Kapitaldienst GmbH eröffnet ...weiter |
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11.03.2005
|
Nach Informationen aus dem Hause Phoenix Kapitaldienst
GmbH hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
am 10.03.2005 den Vertrieb des Managed Account untersagt
und Ein- und Auszahlungen von Kundengeldern ausgesetzt. |
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| Nach dem jetzigen Stand der Erkenntisse ist davon auszugehen,
dass die Ergebnisse des Phoenix Managed Account manipuliert worden
sind und möglicherweise ein Großteil der Kundeneinlagen
gefährdet ist. Die Phoenix Kapitaldienst GmbH hat bei der BaFin
entsprechend § 46 b KWG wegen Überschuldung Anzeige erstattet. |
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